Das Urteil des OLG Brandenburg kann nicht als Argumentation des JA heran gezogen werden. Er hat hier nur deshalb "verloren", weil man ihm lt Begründung einerseits den Wohnvorteil anrechnete und andererseits fiktiv die Zinsen, welche er aus dem Vermögen hätte beziehen können, wenn er es nicht ausgegeben hätte. Der zweite Punkt ist an sich schon skandalös, weil prinzipiell hier vom OLG verlangt wird, trotz Zahlung von Mindestunterhalt, eigenes Vermögen erhalten zu müssen, um daraus Zinsen generieren zu können. Das ist eine faktische Enteignung, denn das bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige trotz Zahlung des Mindestunterhalts sein Vermögen nicht ausgeben darf. Meiner Meinung nach wäre das ein Fall für den BGH gewesen.
Und hier zeigt sich wieder, dass jede Information über Vermögen in Richtung Next-Ex absolut schädlich ist.
Bei Dir geht es aber nur darum, mehr Unterhalt durch Mehrarbeit zu bekommen. Da sehe ich keine Aussicht auf Erfolg. Hier aber nur dann, wenn ein Kundiger sich ab sofort mit dem Fall auseinandersetzt. Noch bist Du im Bereich der Klageandrohung und auf Jugendamtebene. Dein Schreiben war dahingehend schon falsch, überhaupt etwas angeboten zu haben. Dadurch unterstellt man Leistungsfähigkeit und das erzeugt Gier nach noch mehr.
Also nun: Finger weg von der Tastatur. Hast du einen Rechtsbeistand Deines Vertrauens? Denn da hier vor Gericht - sollte es soweit kommen - Anwaltspflicht besteht, bleibt der Gang zum meist lustlosen Winkeladvokaten leider Pflicht. Ansonsten kann ich - je nach Wohnort - gflls. ab Januar jemanden vermitteln, wenngleich ich das eigentlich im Forum nicht streuen wollte, da es nach Eigenwerbung stinkt und mir das fern liegt. Aber wenn Jemandem geholfen ist.... Letztlich ist es hier so, dass ich bei "diesem Anwalt" aufgrund eines per Du Verhältnisses, einen Blick auf die Sachen habe.
Ansonsten suchst Du eben bei Dir in der Ecke. Mein Fazit ist jedoch, dass das Jugendamt hier krachend scheitern sollte. Aber wer weiß das schon zu 100%...
Und hier zeigt sich wieder, dass jede Information über Vermögen in Richtung Next-Ex absolut schädlich ist.
Bei Dir geht es aber nur darum, mehr Unterhalt durch Mehrarbeit zu bekommen. Da sehe ich keine Aussicht auf Erfolg. Hier aber nur dann, wenn ein Kundiger sich ab sofort mit dem Fall auseinandersetzt. Noch bist Du im Bereich der Klageandrohung und auf Jugendamtebene. Dein Schreiben war dahingehend schon falsch, überhaupt etwas angeboten zu haben. Dadurch unterstellt man Leistungsfähigkeit und das erzeugt Gier nach noch mehr.
Also nun: Finger weg von der Tastatur. Hast du einen Rechtsbeistand Deines Vertrauens? Denn da hier vor Gericht - sollte es soweit kommen - Anwaltspflicht besteht, bleibt der Gang zum meist lustlosen Winkeladvokaten leider Pflicht. Ansonsten kann ich - je nach Wohnort - gflls. ab Januar jemanden vermitteln, wenngleich ich das eigentlich im Forum nicht streuen wollte, da es nach Eigenwerbung stinkt und mir das fern liegt. Aber wenn Jemandem geholfen ist.... Letztlich ist es hier so, dass ich bei "diesem Anwalt" aufgrund eines per Du Verhältnisses, einen Blick auf die Sachen habe.
Ansonsten suchst Du eben bei Dir in der Ecke. Mein Fazit ist jedoch, dass das Jugendamt hier krachend scheitern sollte. Aber wer weiß das schon zu 100%...