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Rangfolge Unterhaltspflichten - Kindesunterhalt, nachehelicher U., Pflegeheim Eltern
#4
Vorrangiger Unterhalt wird dein Einkommen mindern. Sicher zahlst du auch jetzt schon was, vielleicht Trennungsunterhalt. Lass doch erst mal den Sozialhilfeträger auf dich zukommen. Es geht dann nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, man kann Ausgaben gelten machen.
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RE: Rangfolge Unterhaltspflichten - Kindesunterhalt, nachehelicher U., Pflegeheim Eltern - von p__ - 28-12-2023, 18:37

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