02-01-2024, 16:20
(02-01-2024, 15:44)p__ schrieb: Du zählst also nicht als erwerbsfähig? Die Grenze liegt bei drei Stunden Arbeit pro Tag. Wenn du drüber liegst, hast du diese Bedingung erfüllt und kannst Bürgergeld beantragen, sofern auch die anderen Bedingungen erfüllt sind (z.B. Altersgrenze für Rente noch nicht erreicht). Wenn du gar nichts verdienen kannst, bleibt nur Sozialhilfe, ja. Ab Rentenbeginn dann evt. Grundsicherung. Eine Zeitgrenze für die letzte Erwerbstätigkeit als Bedingung für Bürgergeld ist mir nicht bekannt.
Falls es dir möglich ist, wäre der beste Weg eine Teilzeittätigkeit ohne besondere Qualifikation. Das stockst du dann auf, wirst also Aufstocker. Dann machst du halt zwei Tage in der Woche Kaffee und Kartenverkauf in der Boulder-Halle oder 4 Tage halbtags. Gerade die einfacheren Jobs sind heute recht leicht zu finden und beginnen.
Verheiratet bist du nicht?
Ja, weil ich seit 20 Jahren nicht mehr sozialversicherungpflichtig arbeite, bekomme ich kein Bürgergeld.
Mein Status ist aber offiziell "dauerhaft voll erwerbsgemindert" was soviel heißt wie arbeitsunfähig. Ich darf dennoch unter 3 Stunden täglich arbeiten.
Ja ich bin seit 24 Jahre verheiratet.