02-01-2024, 21:42
Ob deine Frau leistungsfähig für Unterhalt ist, weiss ich nicht, aber wenn sie es ist, dann wird erstmal mindestens ein Jahr Trennungsunterhalt fällig sein. Dann kommt die Scheidung, wo ein Versorgungsausgleich und ein Zugewinnausgleich durchgeführt wird. Je nach Euren Verhältnissen werden dir dann Rentenpunkte übertragen und Gelder aus dem Zugewinnausgleich.
Bei einer "langen Ehe" und Kindererziehung deinerseits, also die klassische Hausfrauenehe ist es sehr wahrscheinlich, dass du bis zur Rente einen Unterhaltsanspruch hast. Sollte deine Erwerbsminderung während der Ehe entstanden sein, dann sogar ganz sicher, denn dann ist sie eheprägend. Die Frage ist eigentlich nur, ob das reicht, ob der Anspruch auch bedient werden kann. Denn das Geld für jeden Anspruch muss erst einmal verdient werden. Wenn deine Frau selber erwerbsgemindert ist oder nicht viel verdient, dann nutzen Ansprüche nichts, was nicht da ist kannst du nicht bekommen.
Bei einer "langen Ehe" und Kindererziehung deinerseits, also die klassische Hausfrauenehe ist es sehr wahrscheinlich, dass du bis zur Rente einen Unterhaltsanspruch hast. Sollte deine Erwerbsminderung während der Ehe entstanden sein, dann sogar ganz sicher, denn dann ist sie eheprägend. Die Frage ist eigentlich nur, ob das reicht, ob der Anspruch auch bedient werden kann. Denn das Geld für jeden Anspruch muss erst einmal verdient werden. Wenn deine Frau selber erwerbsgemindert ist oder nicht viel verdient, dann nutzen Ansprüche nichts, was nicht da ist kannst du nicht bekommen.