03-01-2024, 11:44
Eben. Im ersten Jahr nach einem Bürgergeld-Antrag, in der sogenannten Karenzzeit, ist ein Vermögen von bis zu 40.000€ erlaubt, jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft darf bis zu 15.000€ Schonvermögen haben. Im zweiten Jahr sind es maximal 15.000€ Schonvermögen pro Person. Vermögen schützt vor Bürgergeldbezug :-)