04-01-2024, 17:37
So leicht läuft das nicht. Der angemessene Unterhaltsbedarf eines Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR. Darin sind bis 410 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Von dem Betrag von 930 EUR kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden. Das muss aber gut begründet sein. Teure Wohnung statt angemessenes WG-Zimmer? Nö. Soweit die aktuelle Düsseldorfer Tabelle.
Pflichtig sind beide Eltern. Sollte sie weiterhin zur Schule gehen, bedeutet das auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für BEIDE Elternteile, nicht nur den vormals allein pflichtigen Vater.
Pflichtig sind beide Eltern. Sollte sie weiterhin zur Schule gehen, bedeutet das auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für BEIDE Elternteile, nicht nur den vormals allein pflichtigen Vater.