04-01-2024, 17:49
Nein, sobald das Kind von den Eltern weg ist, zählt auch die Lebensstellung der Eltern nicht mehr. Auch U18 ist dann wie ein Student Ü18 zu behandeln.
Und du bekommst sehr wohl etwas mit vom Einkommen der Mutter. Um die Haftungsquote zu berechnen, müssen die Auskünfte der Eltern einander zugänglich gemacht werden.
Und du bekommst sehr wohl etwas mit vom Einkommen der Mutter. Um die Haftungsquote zu berechnen, müssen die Auskünfte der Eltern einander zugänglich gemacht werden.