04-01-2024, 22:47
Nein. Titulieren generell erst nach Aufforderung und wenn berechtigt. Unterhalt ab Auszug nur noch ans ausgezogene Kind. Und lass dir das Kindergeld überweisen, reiche es ebenfalls an die Tochter weiter. Das Kindergeld steht dem Kind zu, aber überwiesen wird es an den Elternteil, der mehr Unterhalt bezahlt. Der gibt es der Tochter.