05-01-2024, 22:17
Habe die Artikel dazu nicht gelesen, aber eine strafrechtliche Würdigung steht ja noch aus, der Fall ist ja erst passiert. §235 StGB, Kindesentziehung könnte noch zur Anwendung kommen.
Wird irgendwo Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 diskutiert? Da drin stehen ja viele Absätze, die für den Fall relevant sein könnten, etwa Nr. 51.
Wird irgendwo Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 diskutiert? Da drin stehen ja viele Absätze, die für den Fall relevant sein könnten, etwa Nr. 51.