06-01-2024, 11:22
Wenn es eine Entscheidung bezüglich Sorgerecht (oder Teilrechte wie das ABR oder auch nur die Festlegung des gewöhnlichen Aufenthalts) in Dänemark gab, haben deutsche Richter gar nichts zu entscheiden, so sagt das Haager Übereinkommen, das HKÜ-Verfahren. Das Gericht MUSS dann eine Rückführung des Kindes anordnen. Daran ändern auch Gewaltvorwürfe nichts.
So wie es aussieht, war die Mutter sehr schlecht beraten und die Medien in ihrem selbstgezimmerten Mülleimer schreiben eben das, was man in Mülleimern so schreibt.
So wie es aussieht, war die Mutter sehr schlecht beraten und die Medien in ihrem selbstgezimmerten Mülleimer schreiben eben das, was man in Mülleimern so schreibt.