07-01-2024, 15:25
Das schockiert mich gerade etwas, ich dachte immer solange der Mindestunterhalt gedeckt ist, genügt Teilzeitarbeit. Aber hier ist z.B. ein Gerichtsurteil, das trotz gezahltem Mindestunterhalt zu Vollzeitarbeit verpflichten will :-( Ich arbeite Teilzeit und zahle Mindestunterhalt, bei Vollzeit müsste ich mehr zahlen, also wie der Ersteller des Themas.
https://openjur.de/u/755658.html
Wer arbeitslos ist oder in Teilzeit arbeitet oder eine am Maßstab der eigenen Möglichkeiten schlecht bezahlte Tätigkeit ausübt, hat sich deshalb um Arbeit oder besser bezahlte Arbeit zu bemühen, indem er nach freien Arbeitsstellen sucht. Diese Obliegenheit trifft auch den Unterhaltspflichtigen, dessen Möglichkeiten es erlauben, einen höheren als den Mindestunterhalt zu leisten (vgl. Wendl/ Dose-Klinkhammer, UnterhR, 8. Aufl. 2011, § 2 Rdnr. 207, 210, 244).
https://openjur.de/u/755658.html
Wer arbeitslos ist oder in Teilzeit arbeitet oder eine am Maßstab der eigenen Möglichkeiten schlecht bezahlte Tätigkeit ausübt, hat sich deshalb um Arbeit oder besser bezahlte Arbeit zu bemühen, indem er nach freien Arbeitsstellen sucht. Diese Obliegenheit trifft auch den Unterhaltspflichtigen, dessen Möglichkeiten es erlauben, einen höheren als den Mindestunterhalt zu leisten (vgl. Wendl/ Dose-Klinkhammer, UnterhR, 8. Aufl. 2011, § 2 Rdnr. 207, 210, 244).