19-01-2024, 18:18
Wegen Deiner weiteren Fragen:
1. Steuerklasse 1 und 4 werden sich bei Dir nicht unterscheiden
2. Dein Vermögen (50.000 ,-) war der Ex bekannt? Je nachdem wird das dann von ihr im Rahmen des Zugewinns noch zur Sprache kommen können?
3. Scheidung solltest Du schon einreichen. Das geht auch vor Ablauf des Trennungsjahres. Bis das bearbeitet wird, ist das Trennungsjahr rum.
4. Entstehende Schulden durch eine Insolvenz los zu werden, ist grundsätzlich möglich. Das muss man sich aber genau anschauen und wenn das die einzigen Schulden sind, auch abwägen, ob es zu einem späteren Zeitpunkt Sinn macht. Erst einmal solltest Du die Unterhaltsverhandlung abwarten. Bei den zwei Kindern wird man versuchen, Dir fiktiv einen Mini-Job rein zu drücken, damit die um eine Mangelfallberechnung herum kommen. Als Grund werden sie den von Dir gekündigten Mini-Job benennen, denn der war der Ex ja bekannt. Der Kündigungsgrund wird mit Sicherheit nicht anerkannt.
1. Steuerklasse 1 und 4 werden sich bei Dir nicht unterscheiden
2. Dein Vermögen (50.000 ,-) war der Ex bekannt? Je nachdem wird das dann von ihr im Rahmen des Zugewinns noch zur Sprache kommen können?
3. Scheidung solltest Du schon einreichen. Das geht auch vor Ablauf des Trennungsjahres. Bis das bearbeitet wird, ist das Trennungsjahr rum.
4. Entstehende Schulden durch eine Insolvenz los zu werden, ist grundsätzlich möglich. Das muss man sich aber genau anschauen und wenn das die einzigen Schulden sind, auch abwägen, ob es zu einem späteren Zeitpunkt Sinn macht. Erst einmal solltest Du die Unterhaltsverhandlung abwarten. Bei den zwei Kindern wird man versuchen, Dir fiktiv einen Mini-Job rein zu drücken, damit die um eine Mangelfallberechnung herum kommen. Als Grund werden sie den von Dir gekündigten Mini-Job benennen, denn der war der Ex ja bekannt. Der Kündigungsgrund wird mit Sicherheit nicht anerkannt.