Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt
#10
Wegen Deiner weiteren Fragen:

1. Steuerklasse 1 und 4 werden sich bei Dir nicht unterscheiden
2. Dein Vermögen (50.000 ,-) war der Ex bekannt? Je nachdem wird das dann von ihr im Rahmen des Zugewinns noch zur Sprache kommen können?
3. Scheidung solltest Du schon einreichen. Das geht auch vor Ablauf des Trennungsjahres. Bis das bearbeitet wird, ist das Trennungsjahr rum.
4. Entstehende Schulden durch eine Insolvenz los zu werden, ist grundsätzlich möglich. Das muss man sich aber genau anschauen und wenn das die einzigen Schulden sind, auch abwägen, ob es zu einem späteren Zeitpunkt Sinn macht. Erst einmal solltest Du die Unterhaltsverhandlung abwarten. Bei den zwei Kindern wird man versuchen, Dir fiktiv einen Mini-Job rein zu drücken, damit die um eine Mangelfallberechnung herum kommen. Als Grund werden sie den von Dir gekündigten Mini-Job benennen, denn der war der Ex ja bekannt. Der Kündigungsgrund wird mit Sicherheit nicht anerkannt.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt - von Nappo - 19-01-2024, 18:18

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einstweilige anordnung elterliche sorge Ein Vater 12 6.360 13-09-2018, 09:41
Letzter Beitrag: HeinrichH
  Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? Antragsgegner 32 44.081 05-11-2013, 15:40
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  Was ist eine einstweilige Anordnung? whatever 16 15.339 26-04-2013, 20:30
Letzter Beitrag: beppo
  Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? StayinAlive12 18 30.893 15-09-2012, 16:26
Letzter Beitrag: Absurdistan

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste