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Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt
#12
Ich würde es dann so machen, wie ´p sagte : Aufstocken! Pfändbare Beträge werden sich aus der Pfändungsfreigrenzentabelle nicht ergeben. P-Konto einrichten. Wenn keine Immobilie da ist, kann dort keiner zu greifen. Sollen die sich die Zähne ausbeißen. Insolvenz erst, wenn 1. Kind "Richtung 18". Dann lohnt sich das ,-) Dadurch ergibt sich die Risikominimierung, Neuschulden aufzubauen, die nicht von der Insolvenz erfasst werden. Um Altschulden los zu werden, also so lange warten, bis man weiß, dass Neuschulden sich wohl nicht mehr ergeben werden. Ob mit 80 k in die Inso oder mit 200 k. Der Vorgang ist der Gleiche.
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RE: Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt - von Nappo - 19-01-2024, 21:24

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