22-01-2024, 12:32
Klar, die gehen früher oder später auch auf die Immobilie. Immobilie haben als Unterhaltspflichtiger der nicht mehr zahlen kann ist immer ein Riesenproblem. Und meistens glauben die Männer so wie bei allen anderen Dingen, man könnte da noch zuwarten, es würde Tricks geben um die Immobilie zu schützen. An Ende ist sie fast immer weg. Besser wäre, frühzeitig die Realität zu akzeptieren und die Immobilie abzustossen oder zu sichern. Frag nicht, was man da hätte tun können, das hängt so stark von deiner speziellen Situation, dem Kontext ab, dass jede Antwort nur unspezifisches Raten wäre.
Es gibt je nach Fall seltenere Vor- und Zwischenstufen, die Reallast nach § 1105 BGB oder eine Sicherungsgrundschuld.
Die Immobilie ist auch ein Problem beim aufstocken, Aufstocker werden. Es gibt ab er Kosten, die man auch als Immobilieneigentümer geltend machen kann, bei denen die Arbeitsagentur hilft. Umlagefähige Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten. Zinsen für einen laufenden Immobilienkredit und andere dauernde Lasten. Grundsteuern und öffentliche Abgaben für das Haus oder die Eigentumswohnung. Grundsätzlich ist die Immobilie nicht geschützt, ist das Eigenheim oder die Eigentumswohnung nicht angemessen, kann das Jobcenter letztlich den Verkauf der Immobilie als zu verwertendes Vermögen verlangen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az.: 1 BvL 12/20).
Es gibt je nach Fall seltenere Vor- und Zwischenstufen, die Reallast nach § 1105 BGB oder eine Sicherungsgrundschuld.
Die Immobilie ist auch ein Problem beim aufstocken, Aufstocker werden. Es gibt ab er Kosten, die man auch als Immobilieneigentümer geltend machen kann, bei denen die Arbeitsagentur hilft. Umlagefähige Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten. Zinsen für einen laufenden Immobilienkredit und andere dauernde Lasten. Grundsteuern und öffentliche Abgaben für das Haus oder die Eigentumswohnung. Grundsätzlich ist die Immobilie nicht geschützt, ist das Eigenheim oder die Eigentumswohnung nicht angemessen, kann das Jobcenter letztlich den Verkauf der Immobilie als zu verwertendes Vermögen verlangen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az.: 1 BvL 12/20).