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Pfändung Kindesunterhalt eigene Immobilie
#6
Also mit dem Wohnvorteil verhält es sich so:
Ich könnte die Immobilie ja theoretisch vermieten für Geld X.

Dieses Geld x wird (abzüglich der Zins und Tilgungsleistung) dem Nettoeinkommen hinzugerechnet.
Es findet eine maximierung des theoretischen Unterhalts statt.
Vereinfacht:

Beispiel: 2000€ Netto Einkommen Wohnvorteil 1000€ , abgezogen wird deer Kredit mit Beispiel 500€.
Macht 2500€ bereinigtes Netto was das gericht zu Grunde legt.

Den Wohnvorteil "festzulegen" war ein Riesen Thema, wenn man sich nicht einig wird ordnet das Gericht einen Gutachter an, der kostet auch wieder etliche tausend €.
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RE: Pfändung Kindesunterhalt eigene Immobilie - von modgott - 22-01-2024, 13:54

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