23-01-2024, 09:07
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort Nappo,
Generell habe ich den Wohnwert momentan durch die Zins und Tilgunsleistungen für die Immobilie sowie die anrechenbaren Fahrtkosten erschalgen.
Es wird ein "rein fiktiver Wohnwert" zu grunde gelegt den man dann mit seinen Fahrtkosten zur Arbeit gegenrechnen kann....Deutschland....
Was wirklich zermürbend ist sind die ganzen Anwalts und Gerichtsbriefe und ich habe alles durch Sorgerecht , Umgangsrecht, EA Verfahren, Scheidung , Kindesunterhalt, Trennungfsunterhalt .....
Die Restschuld beträgt momentan circa 6000€ die ich abstottere , vom pfändungsfreien Selbstbehalt der nach SGB berechnet wird. (autsch !)
Das Hauptverfahren Trennungs und Kindesunterhalt läuft noch, dauert nun schon gut 2,5 Jahre in der ersten Instanz.
Gepfändet wurden Rückstandige Anwalts und Gerichtskosten im EA Verfahren und Rückständiger Kindesunterhalt (Zitat: "Der Antragsgegner trägt alle Kosten" ), mein Arbeitsgeber kümmert sich nun.
Die Immobilie würde ich nur ungern (momentan garnicht) verkaufen, da die Kinder hier ja auch selbst eingerichtet sind und groß geworden sind. Der Abtrag ist zudem sehr gering, ich denke mit einer Wohnung läge ich da schlechter.
Meine Anwältin hat mir damals schon gesagt "dir steht das Wasser bis zum Hals" recht hat sie gehabt.
Trotzdem bin ich gewillt es zu schaffen, Kopf im Sand stecken ist keine Option, allerdings ist das Familienrecht schon arg, Mütterbegünstigt.
Generell habe ich den Wohnwert momentan durch die Zins und Tilgunsleistungen für die Immobilie sowie die anrechenbaren Fahrtkosten erschalgen.
Es wird ein "rein fiktiver Wohnwert" zu grunde gelegt den man dann mit seinen Fahrtkosten zur Arbeit gegenrechnen kann....Deutschland....
Was wirklich zermürbend ist sind die ganzen Anwalts und Gerichtsbriefe und ich habe alles durch Sorgerecht , Umgangsrecht, EA Verfahren, Scheidung , Kindesunterhalt, Trennungfsunterhalt .....
Die Restschuld beträgt momentan circa 6000€ die ich abstottere , vom pfändungsfreien Selbstbehalt der nach SGB berechnet wird. (autsch !)
Das Hauptverfahren Trennungs und Kindesunterhalt läuft noch, dauert nun schon gut 2,5 Jahre in der ersten Instanz.
Gepfändet wurden Rückstandige Anwalts und Gerichtskosten im EA Verfahren und Rückständiger Kindesunterhalt (Zitat: "Der Antragsgegner trägt alle Kosten" ), mein Arbeitsgeber kümmert sich nun.
Die Immobilie würde ich nur ungern (momentan garnicht) verkaufen, da die Kinder hier ja auch selbst eingerichtet sind und groß geworden sind. Der Abtrag ist zudem sehr gering, ich denke mit einer Wohnung läge ich da schlechter.
Meine Anwältin hat mir damals schon gesagt "dir steht das Wasser bis zum Hals" recht hat sie gehabt.
Trotzdem bin ich gewillt es zu schaffen, Kopf im Sand stecken ist keine Option, allerdings ist das Familienrecht schon arg, Mütterbegünstigt.