23-01-2024, 12:04
(23-01-2024, 09:07)modgott schrieb: Die Immobilie würde ich nur ungern (momentan garnicht) verkaufen, da die Kinder hier ja auch selbst eingerichtet sind und groß geworden sind. Der Abtrag ist zudem sehr gering, ich denke mit einer Wohnung läge ich da schlechter.
An Immobilien klammern sich Väter immer sehr stark, die Argumente sind auch immer gleich. Das wissen auch die Büttel und die Ex. Die sehen da einen grossen, unbeweglichen Goldklumpen im Wert von Hundertausenden in deinem Wertsachenbeutel, ein leichtes Ziel, das maximale Erpressbarkeit garantiert und dessen "Verwertung" einen hemmungslosen Suff am Unterhalts- und Gebührenfuttertrog verspricht. Mit dem sehr scharfen Schwert der einstweiligen Anordung hast du ja schon Bekanntschaft gemacht und damit auch, wie und was die Gegenseite gewillt ist, aus dir herauszuholen.
Du hast noch zwölf Jahre mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit, es sind jetzt schon weitere hohe Kosten in Sicht. Das Hauptsacheverfahren läuft ja noch. Sechs Jahre lang wird der Unterhalt stetig steigen, der Mindestunterhalt ging die letzten Jahre jährlich um 10-20% rauf, hinzu kommen die höheren Altersstufen. In sechs Jahre wird der Kindesunterhalt für die drei Kinder einen Höhepunkt von schätzungsdweise 2400 EUR betragen. Altersstufen und sehr moderate jährliche Erhöhung eingerechnet. Jedes Ereignis wird dich in Schulden werfen, Krankheit, Jobwechsel, Schäden an der Immobilie, neue Heizung, erhöhte Kosten für die Immobilie, unvorhergesehene zwingende Ausgaben, du trägst alle Risiken ganz allein. Zahlst du nicht, wirst du finanziell exekutiert. Stell dir die Zukunft nicht zu leicht vor.
Zitat:Senkt dieser fiktive Wohnvorteil den Selbstbehalt oder wird er nur zur Berechnung des Unterhalts verwendet?
Das ist dasselbe. Du bist als Unterhaltspflichtiger verpflichtet, dein Eigentum so zu verwenden, dass Erträge daraus entstehen. Erträge in einer Höhe, wie sie der Richter für richtig hält. Ergibt deine Immobilie nach seiner Sicht 900 EUR Erträge (z.B. Mieteinnahmen) und gesteht man dir 500 EUR Wohnkosten zu, dann hast du 400 EUR ungenutzte mögliche Einnahmen. Die werden deinem Einkommen aufgeschlagen, egal ob du sie tatsächlich erzielst oder nicht, was de facto zu einer Senkung des Selbstbehalts führt.
Was du damit anfängst, ist dein Problem. Du kannst ausziehen, für 500 EUR zur Miete wohnen und die Immobilie vermieten. Du kannst untervermieten. Du kannst verkaufen und aus den Erträgen Unterhalt bezahlen. Interessiert den Richter nicht, deine Sache. Es interessiert nur, dass zu jedem ersten maximal Geld fliesst.
Die üblichen Argumente im Verfahren sind, man hätte erhöhte Wohnkosten weil ja die Kinder regelmässig da seien und Raum brauchen; der Mietwohnungsmarkt würde nichts für 500 EUR hergeben wo auch Kinder übernachten können, die Verwertung der Immobilie sei unwirtschaftlich und so weiter. Steht alles in den Textbausteinsammlungen der damit beschäftigten Anwälte und ich bin sicher, auch der von modgott hat das und noch mehr gebracht.