(23-01-2024, 12:29)MrBean schrieb: @p__: na dann kann sie ja noch auf Ehegattenunterhalt/Betreuungsunterhalt klagen. Da ist noch genug "Geld" da.
Das wird sie auch.
Es geht aber noch perfider, wenn die Exe im Grundbuch als Miteigentümerin drinsteht - dann muß sie der Verwertung der Immobilie nicht zustimmen ("ich will das Erbe den Kindern erhalten"), kann aber Ehegattenunterhalt aus dem Vermögen/Immobilienbesitz fordern (und bekommt ihn auch zugesprochen). Dem Unterhaltspflichtigen gibt man keine Chance, das Vermögen tatsächlich zum Unterhalt zu verwenden - aber man verurteilt ihn dazu, genau diesen Unterhalt zu zahlen.
So hat das meine Exe mit mir gemacht. Mir blieb dann nichts anderes übrig als die Hypothekenzahlungen einzustellen und die Zwangsversteigerung der Immobilie über mich ergehen zu lassen - wegen der nicht mehr gezahlten Hypothekenbeiträge wurde aber sogleich der Unterhaltsbetrag für die Exe erhöht. Allerdings nur um 300.-€, dafür sparte ich mir 1.400.-€ Hypothekendarlehen. Die Zwangsversteigerung erbrachte dann noch einen Überschuß von 8.000.-€, den die Exe kurzerhand unterschlagen und veruntreut hat. Interessierte aber keinen Staatsanwalt.
Deshalb mein Rat von weiter oben: mit Vollgas in die Armut. Alles andere bedeutet langsames Sterben auf Raten mit dem gleichen oder einem noch schlechteren Ergebnis.
Bibel, Jesus Sirach 8.1