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Pfändung Kindesunterhalt eigene Immobilie
#28
Ich gebe mal eine Überlegung zum Wohnvorteil. Du machst eine WG und vermietest das halbe Haus für 475 € an jemanden, der nie da ist. Also (475 x 12 = 6.605 p.a.)

Da hast Du auf der Einkommensseite 6.605 p.a. als Einnahme. Jetzt hast Du jedes Jahr Reperaturen am Haus. Diese kannst Du als Ausgabe gegen rechnen. Ebenso die halben Zinsen. Sagen wir 5.000 € im Jahr, weil Du jede Baumarktrechnung etc. sammelst. Davon geht die Hälfte gegen die Miete plus die halben Zinsen plus Abschreibung (1/2 von 2% auf das Haus ohne Grundstück = rd. 2.000).

Es bleiben steuerlich (6.605 - 5.000/2 - 2.000 = 2.105 € p.a. bzw. 175 p.m.). Sagen wir da gehen 30% Steuern drauf. Dann sind das rd. 631 € p.a., die Du an Steuern zahlst. Du hast also aus der Vermietung des halben Hauses einen Kostennachteil von rd. 50 € pro Monat (Steuerlast).

Umgekehrt reduziert sich der Wohnvorteil für den Kindesunterhalt um 300 € (475-175). Jetzt ist die Frage, um wieviel sich der Kindesunterhalt reduziert, wenn Dein (fiktives) Einkommen 300 € weniger ist.

Der Wohnvorteil also die Miethöhe ist gerichtlich ermittelt. Mehr bracuchst Du nicht nehmen -- Du bist ja kein Miethai. Ob Deine Freundin / Cousine die Mietfläche nutzen oder nicht, ist deren Sache.

Jetzt stell Dir vor Du vermietest 80% vom Haus und behältst lediglich ein Zimmer, was letztlich einem Wohnklo entspricht, dass Dir hier empfohlen wurde. Dann zahlst Du jeden Monat 100 € an das Finanzamt und Dein Wohnvorteil ist fast 0.

Keine Ahnung wieviele Baumarktrechnungen oder Handwerkerrechnungen Du zusammen bekommst. Falls eine Solaranlage oder neue Heizung fällig ist, kannst Du die Mieteinnahme über mehrere Jahre verteilt steuerlich auf 0 rechnen. Du würdest also weder den Steuerverlust noch einen Wohnvorteil haben.

Ich kann Dir natürlich nicht sagen, was ein Richter draus macht, wenn es auffliegt. Aber ich vermute das wird keiner im Detail beweisen können, was hinter verschlossenen Türen läuft und solange Du die DDT Stufe 1 zahlst wird es vermutlich keinen Richter interessieren. Deine Tante kann ja anmieten was sie will und Du vermietest ja zum Marktwert.

Das Finanzamt kann Dir auch nichts. Du nimmst ja mehr Geld ein statt etwas zu verkürzen.
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RE: Pfändung Kindesunterhalt eigene Immobilie - von Alles-durch - 25-01-2024, 01:08

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