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Jugendamt hat Vermögensauskunft veranlasst – Termin steht, trotzdem Ratenzahlungsange
#29
Als Grundsätzlich gilt aus den Leitlinien des OLG in meinem Fall Celle.:
Zitat:

Wohnwert
Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des
Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. Neben dem Wohnwert sind
auch Zahlungen nach dem Eigenheimzulagengesetz anzusetzen.
Ein Wohnvorteil liegt nur vor, soweit der Wohnwert den berücksichtigungsfähigen Schulden-
dienst, notwendige Instandhaltungskosten (BGH FamRZ 2000, 351; 2017, 519) und die
verbrauchsunabhängigen Kosten, mit denen ein Mieter üblicherweise nicht belastet wird,
übersteigt. In diesem Rahmen sind die über den Zinsanteil hinausgehenden
Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnwerts anzurechnen (BGH FamRZ2017, 519; 2018,
1506; 2022, 781).
Auszugehen ist von der erzielbaren Miete (objektiver oder voller Wohnwert). Wenn es nicht
möglich oder zumutbar ist, die Wohnung aufzugeben und das Objekt zu vermieten oder zu
veräußern, kann stattdessen die ersparte Miete angesetzt werden, die angesichts der per-
sönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen wäre (subjektiver oder angemesse-
ner Wohnwert). Dies kommt insbesondere für die Zeit bis zur endgültigen Vermögensaus-
einandersetzung oder bis zum endgültigen Scheitern der Ehe, etwa bei Zustellung des
Scheidungsantrags, in Betracht, wenn ein Ehegatte das Eigenheim allein bewohnt (BGH
FamRZ 2008, 963).
Die kostenfreie Zurverfügungstellung von Wohnraum wird vorrangig im unterhaltsrechtlichen
Verhältnis zwischen den Eltern ausgeglichen (BGH FamRZ 2022, 1366).


Im Idealfall somit Wohnwert minus Schuldenabtrag gleich null, Sonst fängst du das rechnen an. Ja Handwerksquitungen kann man sammeln, sicherlich, wenn du den Richter langweilen möchtest,  interessiert niemanden (!) vor Gericht, wird dann eventuell pauschal berücksichtigt.

Wohnwert ist Quadratmeterzahl Immobilie mal ortsüblicher Mietspiegel pro m².

Wir hatten den Wohnwert Notariell in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt auf Summe X.

Das hat das Amtsgericht gleich kassiert, zu Lasten der Kinder darf kein pauschaler Wohnwert zu nidrig angesetzt werden.

Dann ging das streiten los, die Immobilie ist so und so groß .....-> Somit Gutachten für mehrere tausend Euro angeordnet vom Gericht.

Dann habe ich mich auf ART 13 GG berufen , ich lass niemandne rein. Der Richter hat mir mit "Beweisvereitellung" gedroht.

Wir haben uns dann auf den im EA-Verfahren Wert vom gericht festgelegten Wohnwert geeinigt, ohne Gutachten, alle zufrieden.

Ist bei einer vorhanden Immobilie immer ein riesen Streitpunkt.
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RE: Pfändung Kindesunterhalt eigene Immobilie - von modgott - 25-01-2024, 07:51

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