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Mobiler Unterhaltspflichtiger
#3
(07-09-2009, 10:16)p schrieb: Offiziell mittellos zu sein geht problemlos.
Schöner Satz Exclamation

Diese Nummer mit "Sicherheit für ein gewährtes Darlehen an Dritte" - funktioniert sie immer? Nicht nur für's Auto, sondern für alles pfändbares?

Was kann auf meinen "Kreditor" kommen? Ich meine, falls "seine " Sache doch gepfändet wird, dann muss es bei seinem örtlichen Amtsgericht klagen? Noch irgendwelche unangenehme Folgen? Ich möchte nur Leute, die mir ein Gefallen tun, richtig und halbwegs ehrlich informieren.
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Nachrichten in diesem Thema
Mobiler Unterhaltspflichtiger - von FreiHerr - 07-09-2009, 09:58
RE: Mobiler Unterhaltspflichtiger - von p__ - 07-09-2009, 10:16
RE: Mobiler Unterhaltspflichtiger - von FreiHerr - 07-09-2009, 10:56
RE: Mobiler Unterhaltspflichtiger - von p__ - 07-09-2009, 11:54
RE: Mobiler Unterhaltspflichtiger - von p__ - 28-03-2011, 20:55

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