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Im Familienrecht herrscht vor allem das Recht des Rücksichtsloseren
#2
Witt hat es in die Journalien geschafft und sicher nicht deshalb, weil er konsequent anspricht, was anzusprechen wäre. Ich habe nicht mal mehr Lust, das Interview durch zu lesen, dafür habe ich ihn eine Zeit lang ausreichend "beobachtet". Das kostet weniger Zeit, die kurzen Einlassungen zu lesen und ist erhellend genug. In Sachen "Block" hat er ganz Mainstream und konform bei fb und Co gegen den Vater in Dänemark gewettert. Was ihm einfalle, "einfach die Kinder zu behalten", das Richtertum in Deutschland habe schließlich gesagt, sie gehörten zur Mutter... Das wird den Richtern gefallen haben. Witt postet fleißig von seinen Webinaren und anderem Zeugs, wie es andere mittlerweile auch tun. Nicht ein einziger stichhaltiger Erfolg ist mir bekannt geworden. Dafür aber die Rechnungsbeträge.

Der Richter merkt tatsächlich nicht mehr was er sagt. Merken die überhaupt was? Die sind von diesem dummen Geseier überzeugt. So überzeugt, dass man Bösartigkeit gar nicht mehr unterstellen kann. Um Bösartig zu sein, benötigt es zumindest meist ein wenig Intelligenz, zumindest aber strategisches und analytisches Denken. Vielleicht kann man das noch dem Ein oder Anderen Winkeladvokaten ableiten, aber keinem Richter.

Die meisten Kinder müssen eben nicht in eine therapeutische Behandlung. Sie führt auch zu keinem Ergebnis, weil die Kinder zu den Verursacherinnen nach ihrer Therapiestunde zurück müssen. Die Kinder tragen die Symptome aus, deren Inhaber woanders sitzt. Zuhause am Küchentisch als Herrin - manchmal auch als Herr meinetwegen. Deren charakterliche Unzulänglichkeit wird auf die Kinder übertragen, da diese Leute mit den Kindern aus reinem Eigennutz spielen. Das haben die schon vorher gemacht. Mit dem nun Ex-Partner, mit Freunden oder der Schwester. Jetzt halt mit dem Kind.

Angst vor Kontrollverlust, Rachegelüste und herrschaftliche Gelüste, sind deren Eigenschaften die das Umfeld krank machen. Jeder Psychiater weiß, dass 90% seiner Patienten Opfer von Psychos sind und nicht der Patient selbst. Wenn das Kind "zur Ruhe kommen soll" wird es zum Psycho verbracht. Genau deshalb kommen die Kinder nie aus den psychiatrischen Situationen und den Therapien heraus, weil es eben gar nicht im Interesse desjenigen Elternteils liegt, dass es gesundet. In diese Moment würde sich der Fokus auf den Verursacher legen und das muss der Psycho unbedingt verhindern.

Wenn sich der Richter schon Fragen stellt, dann wäre die schlußendliche Antwort, tatsächlich Sanktionen auf zu erlegen. Psychos sind nicht doof. Erhöhst Du den Druck und muss er Konsequenzen fürchten, denen er nicht entgegen treten kann, können die plötzlich sehr viel umgänglicher werden. Dieser Weg aber ist für das Richterlein viel zu kompliziert und unbequem.
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RE: Im Familienrecht herrscht vor allem das Recht des Rücksichtsloseren - von Nappo - 02-02-2024, 00:34

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