02-02-2024, 23:12
Willkommen im Forum. War ja ein kurzes Vergnügen. Vor einem halben Jahr Geburt, vor zwei Monaten Trennung, dann Falschanzeige und totale Blockade. Vater sein ist nicht einfach...
1. Nachtzulagen sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO. Damit sind sie nicht nur bei normaler Pfändung nach §850c, sondern auch bei Pfändungen von Unterhaltsschulden nach §850d ZPO pfändungsfrei. Aber nur, solange die Nachtschichtzuschläge steuerfrei im Sinne des § 3b EStG gewährt werden.
2. Bei der Miete, was ist denn das für ein Mietvertrag? Haben beide unterschrieben? Kommt sie da laut Mietvertrag so einfach einseitig heraus? Seid ihr verheiratet?
3. Rechtsschutzversicherung zahlt bestenfalls eine Erstberatung. Gerichtsverfahren im Familienrecht zahlt sie nicht. Du hast durch zuwarten Zeit verloren, du musst sofort klagen wenn die Ex blockiert, spätestens wenn der Jugendamtstermin nicht bringt. Für Klage auf eine Umgangsregelung benötigst du keinen Anwalt. Bei Unterhalt ist ein Anwalt Pflicht.
4. Unterhalt ja, aber erst nach Aufforderung. Für das Kind Kindesunterhalt und für die Ex Betreuungsunterhalt. Bei Nachtzuschlägen hängts davon ab, ob Nacht- bzw. Wochenendarbeit in diesem Beruf normal sind (z.B. als Polizist, Krankenpfleger usw.). Falls ja, werden die Zuschläge voll mitgerechnet. Addieren sich zum sonstigen Einkommen der letzten 12 Monate.
Ist die Zusatzarbeit aber nicht zwingend, sondern freiwillig, dann werden solche Zuschläge nur zu 2/3 dem Einkommen hinzugerechnet. Freiwillige Zusatzdienste kannst du jederzeit einstellen. Anders sieht es im Mangelfall aus. Wenn du den Mindesunterhalt nicht zahlen kannst, wird dir alles weggeklaut, was greifbar ist.
1. Nachtzulagen sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO. Damit sind sie nicht nur bei normaler Pfändung nach §850c, sondern auch bei Pfändungen von Unterhaltsschulden nach §850d ZPO pfändungsfrei. Aber nur, solange die Nachtschichtzuschläge steuerfrei im Sinne des § 3b EStG gewährt werden.
2. Bei der Miete, was ist denn das für ein Mietvertrag? Haben beide unterschrieben? Kommt sie da laut Mietvertrag so einfach einseitig heraus? Seid ihr verheiratet?
3. Rechtsschutzversicherung zahlt bestenfalls eine Erstberatung. Gerichtsverfahren im Familienrecht zahlt sie nicht. Du hast durch zuwarten Zeit verloren, du musst sofort klagen wenn die Ex blockiert, spätestens wenn der Jugendamtstermin nicht bringt. Für Klage auf eine Umgangsregelung benötigst du keinen Anwalt. Bei Unterhalt ist ein Anwalt Pflicht.
4. Unterhalt ja, aber erst nach Aufforderung. Für das Kind Kindesunterhalt und für die Ex Betreuungsunterhalt. Bei Nachtzuschlägen hängts davon ab, ob Nacht- bzw. Wochenendarbeit in diesem Beruf normal sind (z.B. als Polizist, Krankenpfleger usw.). Falls ja, werden die Zuschläge voll mitgerechnet. Addieren sich zum sonstigen Einkommen der letzten 12 Monate.
Ist die Zusatzarbeit aber nicht zwingend, sondern freiwillig, dann werden solche Zuschläge nur zu 2/3 dem Einkommen hinzugerechnet. Freiwillige Zusatzdienste kannst du jederzeit einstellen. Anders sieht es im Mangelfall aus. Wenn du den Mindesunterhalt nicht zahlen kannst, wird dir alles weggeklaut, was greifbar ist.