03-02-2024, 09:00
Hallo...
Aus eigener Erfahrung mit den Zulagen..
Die Zulagen dürfen das sogenannte übliche Berechnungskriterium nicht überschreiten..sprich nicht mehr als 20 Prozent vom Netto Lohn ausmachen.
.Alles was darüber hinausgeht kann von einem Anwalt,
Der sich damit auskennt, eventuell angegriffen werden..
War bei mir vor Jahren so...
Trifft in deinem Fall vielleicht nicht zu..aber es gibt ja Leute, die nur noch Nachtschicht machen...
Gruß Bumpi
Aus eigener Erfahrung mit den Zulagen..
Die Zulagen dürfen das sogenannte übliche Berechnungskriterium nicht überschreiten..sprich nicht mehr als 20 Prozent vom Netto Lohn ausmachen.
.Alles was darüber hinausgeht kann von einem Anwalt,
Der sich damit auskennt, eventuell angegriffen werden..
War bei mir vor Jahren so...
Trifft in deinem Fall vielleicht nicht zu..aber es gibt ja Leute, die nur noch Nachtschicht machen...
Gruß Bumpi