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Frage zum Unterhalt, Schichtdienst
#8
Insolvenz in 18 Jahren... ich würde mir keine Nachtschichten mehr antun, sondern Teilzeit 70% aus gesundheitlichen Gründen und für den Unterhalt aufstocken.

Für den Vaterschaftstest brauchst du natürlich Zugang zum Kind, wenn du das nicht gerichtlich angehen willst. Deshalb würde ich erst einmal Umgang anstreben.

Ein Anwalt ist nicht Pflicht bei einer Klage auf den Mietanteil. Ich weiss nicht, wie gut deine Kenntnisse und deine Erfahrung auf diesem Gebiet ist, wenn es vor Gericht geht könnte ein Anwalt hilfreich sein. Vorgerichtlich weniger.
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RE: Frage zum Unterhalt, Schichtdienst - von p__ - 03-02-2024, 19:01

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