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Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt?
#34
(06-12-2023, 17:35)wildfloh schrieb: https://www.scheidung-online.de/unterhal...inkuenfte/

Beim Kindesunterhalt gibt es – entgegen eines auch unter Juristen weit verbreiteten Irrtums – keine Pflicht des unterhaltszahlenden Elternteils, möglichst viel zu verdienen, um möglichst viel Kindesunterhalt zahlen zu können. Vielmehr reicht es aus, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil geradee einmal so viel Einkommen hat, um den Mindestunterhalt zahlen zu können, also den Unterhalt nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Er muss zwar mehr Unterhalt zahlen, wenn er ein höheres Einkommen hat, aber er ist nicht verpflichtet ein höheres Einkommen zu haben. Solange der Mindestunterhalt sichergestellt ist, kann der unterhaltspflichtige Elternteil sein leben nach eigenen Vorstellungen gestalten. Wenn also z.B. der unterhaltspflichtige Vater nur einen Teilzeitjob hat, um im Übrigen seinem Hobby nachzugehen, die Einnahmen aus dem Teilzeitjob aber für den Mindestunterhalt ausreichen, so kann man ihm keinen Vorwurf machen.

Mich hat das JA mit fiktiven Einkommen aus nicht Vermietung meines Hauses genervt.
https://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=13393


Dem widerspricht leider der "Wendl" mit Verweis auf Urteile des BGH und des maßgeblichen OLG Düsseldorf. Es gibt offenbar ein paar OLG welche dies so sehen - es geht um den Mindestunterhalt. Die Autoren arumentieren aber blumig umschrieben, dass diese OLG "keine Ahnung haben" und raten diese zu ignorieren. In der Tendenz wird ein Familienrichter nach diesen Leitlinien also sagen:

es gibt eine Pflicht möglichst viel zu arbeiten um über den Mindestunterhalt hinaus möglichst viel Unterhalt zahlen zu können - Ausnahme: bereits vor der Geburt bestehende Situation, in welcher man sein Einkommen nicht optimal ausnutzt, sofern der Mindestunterhalt gesichert ist


Einfach in Teilzeit gehen oder einen entspannteren oder spannenderen Job - und damit von Stufe 10 auf Stufe 3 DDT sinken - ist dem Unterhaltspflichtigen nicht erlaubt. Außer er hat Glück mit einem OLG-Bezirk, welcher diese Leitlinien ignoriert.

Wäre ich erst 2020 in Teilzeit gegangen bedeutete dies, dass ich die ggf. kommenden 21 Jahre meine Arbeitszeit verdoppeln müsste, trotz bislang Stufe 3. Und damit meinen Sohn nicht mehr von Donnerstag bis Samstag betreuen könnte. Meine Ex dürfte dagegen in ihrer Teilzeit weiter machen, trotzdem damit ihrerseits ein Mindestunterhalt nicht gesichert wäre.
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RE: Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt? - von teilzeitdad - 05-02-2024, 04:53

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