11-02-2024, 00:23
Wenn er so sicher mit seiner Vaterschaft ist, soll er anerkennen und trotzdem einen Test machen. Nicht offiziell, Probe beim Umgang nehmen, Labor in Holland oder Österreich. Billig. Ist strafbar, fliegt aber nicht auf wenn er den Mund hält. DANN ist er sicher. Ist er nicht der Vater, über den Test schweigen und einen gerichtlichen Test in D erzwingen, dann Anfechtung. Eben so, wie schon im Thread genannt.
Der Weg ist zwar auch nicht toll, aber dein Sohn scheint einige psychische Blockaden zu haben, vielleicht ist dieser Mittelweg besser für ihn zu machen wie von vornherein einen aus seiner Sicht aussichtslosen gerichtlichen Test zu machen. Verluste sind dann zwar auch zu beklagen, aber bei weitem nicht so hoch wie für 25 Jahre Unterhaltspflicht.
Zum Unterhalt gibts keine Ratschläge, weil kaum Spielräume da sind. Es gibt da keine Tricks und die berühmte Schlupflochsuche vergesst gleich mal wieder. Anwalt erst bei Klage. Rechtsschutzversicherung zahlt kein Familienrecht.
Der Weg ist zwar auch nicht toll, aber dein Sohn scheint einige psychische Blockaden zu haben, vielleicht ist dieser Mittelweg besser für ihn zu machen wie von vornherein einen aus seiner Sicht aussichtslosen gerichtlichen Test zu machen. Verluste sind dann zwar auch zu beklagen, aber bei weitem nicht so hoch wie für 25 Jahre Unterhaltspflicht.
Zum Unterhalt gibts keine Ratschläge, weil kaum Spielräume da sind. Es gibt da keine Tricks und die berühmte Schlupflochsuche vergesst gleich mal wieder. Anwalt erst bei Klage. Rechtsschutzversicherung zahlt kein Familienrecht.