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In Luft auflösen
#6
(14-02-2024, 10:38)Nintendo schrieb: Wäre es möglich soweit unter dem Radar zu fliegen, dass man sich zwar den ganzen Forderungen nach Gehaltsnachweisen etc enzieht, aber trotzdem den Unterhaltsvorschuss zurückzahlt, um die strafrechtlich relvanten Prozesse abzuwenden, um z.b. frei reisen zu können?

Das ist schwierig zu beantworten. Sobald Jugendamt, Kindesmutter oder Unterhaltsvorschußkasse den Strafantrag nach § 170 StGB stellen, rattert die Mühle los. Das können die ganz nach Belieben machen, auch wenn der Vater 80% des Unterhalts freiwillig zahlt. Oder 120%, egal. Wenn die wollen, machen sie dir Schwierigkeiten. Die ganzen Schwierigkeiten hinsichtlich SIS usw. entstehen ja schon, wenn die Staatsanwaltschaft nur ermittelt. Eine rechtskräftige Verurteilung braucht es dazu nicht.

Zum Thema § 170 StGB gabs mal einen eigenen Thread hier. Ich selber wurde zwei Mal angezeigt, beide Male hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder eingestellt - aber erst nach zwei Jahren.

(14-02-2024, 11:04)Prellersohn schrieb: Bevor ich mich abmelde, sollte ich wahrscheinlich ganz clever einen Reisepass beantragen, um später in die USA zu kommen. Das Unternehmen ist ein US–Unternehmen und wenn man aufsteigenden will gibt es dort die besseren Positionen.

Auf jeden Fall vor der Ausreise noch einen neuen Reisepaß machen lassen, und zwar den mit 48 Seiten. Begründe das mit beruflicher Reisetätigkeit, und schließlich braucht es Platz für die vielen Visa-Stempel.
Wenn dein künftiger Arbeitgeber ein US-Unternehmen ist, können die dir sicher behilflich sein bei Green Card und Immigration. Ist dann dein Tätigkeitsort in den USA, oder wirst du im Auftrag des Unternehmens in Europa tätig? So ähnlich war es bei mir. Ich habe dann auf meiner Business-Card die Adresse des kanadischen Firmensitzes gehabt, nur die Cell Phone number war die meines österreichischen Handys.
Wenn der Firmensitz in den USA ist, läßt sich dein Arbeitgeber eventuell davon überzeugen, dir dein Gehalt in den USA auf ein US-Konto in US-Dollar zu bezahlen. Versteuern mußt du dein Einkommen sehr wahrscheinlich in den USA, dann kannst du dir dein Gehalt auch dort auszahlen lassen. Leben tust du dann mit der Kreditkarte dieses US-Bankkontos. Hat den Vorteil, dass die europäischen Banken keinen Zugriff auf die Transaktionen haben. Der Rest geht über Online-Banking.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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