15-02-2024, 23:34
(14-02-2024, 01:57)Prellersohn schrieb: Im fremden Land soll die neue Lebenspartnern die Wohnung anmieten. Einer Meldepflicht dort will ich nicht nachkommen, um keine Spuren zu hinterlassen. Was muss ich der Personalabteilung in der neuen Firma am besten sagen, damit ich hier keine Spuren hinterlasse?Dein Fall hat mich gedanklich etwas gefesselt und eine Suchmaschine benutzt:
"Der Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz ist bewilligungspflichtig. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Gesuch zum Erhalt der Arbeitsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde in der Schweiz einreichen".
Vorraussetzung dafür ist deine offizielle Aufenthaltsbewilligung.
Das wird nichts mit "keine Spuren hinterlassen". Da bist du von Tag 1 voll im System und über deinen Arbeitgeber auch unmittelbar auffindbar.