16-02-2024, 02:12
(16-02-2024, 00:06)Prellersohn schrieb: Dann werde ich nach der Verjährung mich um eine Arbeitsbewilligung bemühen.
Und wann ist das?
Ich weiß nicht ob es realistisch ist, aber wenn man dir in Abwesenheit einen Unterhaltstitel aufurteilt, dann hast du eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.
(16-02-2024, 00:06)Prellersohn schrieb: Die höchsten Personen in der Politik machen es ja vor.Auswandern, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden?
Der Rest deines Posts vermischt leider sehr viele Themen ineinander, daher nehme ich mal stellvertretend dieses Zitat:
(16-02-2024, 00:06)Prellersohn schrieb: aber sobald es zum JA oder vor Gericht geht, dann wird zum Vorteil der Frau entschiedenWas den Umgang betrifft mag das sein, aber der finanzielle Teil ist stark geregelt mit den Leitlinien des entsprechenden OLGs. Da es dir zumindest in diesem Thread um das Thema Geld geht, kann dir das JA egal sein. Würdest du normal arbeiten, den sauber errechneten Unterhalt abtreten wäre alles in Ordnung.
Rechne es dochmal ernsthaft durch. Ist es nicht einfacher, lukrativer und mit höherem Lebensstandard verbunden, wenn du mit dem Gehalt minus Unterhalt lebst? Der Unterhalt endet irgendwann und dann schwimmst du gefühlt im Geld. Aber wenn du bis dahin auf arbeitslos macht wirst du bis ans Lebensende am Existenzminimum bleiben (Erbe usw. mal ausgeklammert). Und das nur, um der Ex und dem Staat ein auszuwischen? Ich weiß ja nicht...