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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#6
Mir ist da just noch so eine kleine Gemeinheit in den Sinn gekommen. Also das JA ist bei meinen Anspruch gegen Mutti von meinem Zahlbetrag ausgegangen. Eigentlich müßte sich mein Anspruch doch aber aus dem Zahlbetrag zzgl. dem hälftigen Kindergeld ergeben. Bei zwei Monaten Überzahlung sprechen wir mal locker von 250 €.

Ist vielleicht etwas fies, weil Mutti das Kindergeld natürlich vom ersten Tag ab an die Jugenhilfe abgeben muss. Die wiederrum hat sich bei mir erst nach zwei Monaten gemeldet und kann bei mir nicht nachfordern. Aber war Mutti etwa immer fair zu mir?
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von i-wahn - 16-02-2024, 11:17

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