sirius83 dateline='[url=tel:1707602674' schrieb: 1707602674[/url]']
Hallo,
zu 1) es ist kompliziert.
[Auf Wunsch von Sirius gelöscht wegen zu vielen Details, die von der Ex missbraucht werden könnten]
Also wenn die Kindesmutter vom Jobcenter 6 Wochen vor der Entbindung
Bürgergeld bekommt. ….Dann war sie bei der Empfängnis Arbeitslos .
Also viel Zeit um sich schwängern zu lassen .
Mutterschutz Geld ( 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt)
ist genau so hoch wie das vorherige Gehalt.
Ich kenne mittelmäßige Frauen die täglich über tinder ihren bodycount erhöhen.
Und Das sind nur die, die es zu geben.
Dein Sohn muss keine Vaterschaftsklage machen.
Das Jugendamt macht das schon .
Er soll auf keinen Fall eine Vaterschaftsanerkennung machen .
Einfach Bürgergeld beantragen und wenn es soweit ist, dann prozesskostenbeihilfe
Beantragen. So legal wie jetzt, wird er nie an einen Vaterschaftstest kommen.
Und bei der prozesskostenhilfe sagen, dass die Rechtschutzversicherung kein
Familienrecht abdeckt . Dann vorher einen
Beratungsschein vom Amt holen und das am besten immer wieder.
Mit zum Beispiel 2200€ netto Gehalt ist Mann als Unterhaltspflichtiger ein
Bürgergeldkandidat in Deutschland .
Leider ist das der einzige Weg den Mann gehen sollte, wenn die Kindesmutter so eine schöne Vorlage gibt.
Sie wird ihm jetzt das Blaue vom Himmel versprechen nur damit er die Vaterschaftsanerkennung macht.
Er soll schonmal 350€ zur Seite legen monatlich oder Dir geben und keine Gehaltsauskünfte dem JC oder JA schicken !!
Weder dem Jugendamt noch dem Jobcenter !
Guckt bei Google Maps nach Rechtsanwältinnen mit hoher Bewertung und Schwerpunkt Familienrecht.
. Das kommt wohl besser an angeblich.
(11-02-2024, 01:39)sirius83 schrieb: Hallo, ja, danke für die Infos. Ich suche auch noch keine gerichtliche Auseinandersitzung, sondern erstmal Hilfe mit den Behörden und Formularen, die auf uns zukommen. Soweit ich das im Forum gelesen habe, sind die Forderungen bzw Drohungen bei Nichtantwort manchmal recht überzogen. In der Rechtsschutzversicherung ist explizit auch Unterhalts- und Sorgerecht inbegriffen.
Habe gehört, dass es wohl auch Sozialverbände gibt, die beraten können. Werde mich da mal erkundigen.
Den Ämtern würde ich mit heutigem Wissen zurück schreiben,
Dass beim Arzt erstmal geprüft wird ob Mann überhaupt zeugungsfähig ist.
:cool: