23-02-2024, 11:32
Endlosgeschichte seit 20 Jahren. Deswegen wurde ein eigenes Anfechtungsrecht für den Staat eingeführt, unter engen Voraussetzungen. Das BVerfG hat das später gekippt. Und die Gesetzgeberin hatte dann viiiiel wichtigere Dinge zu tun, als es verfassungsfest zu formulieren. Wie das laufen hätte können, hat das BVerfG skizziert.
Ich sags deutlich: Beschäftigt ist dieses gesetzverordnende Gesockse gleich welcher Partei ausschliesslich damit, das Familienrecht mit Müll aufzufüllen, stinkender Müll.
Ich sags deutlich: Beschäftigt ist dieses gesetzverordnende Gesockse gleich welcher Partei ausschliesslich damit, das Familienrecht mit Müll aufzufüllen, stinkender Müll.