29-02-2024, 14:43
Jetzt streite ich mich wegen der Inobhutnahme schon wieder rum, wie zu Beginn mit dem Beistand. Habe ich mich doch erdreistet Auskunft vom Sozialarbeiter über die "persönlichen Verhältnisse" des Kindes (am besten Akteneinsicht) zu verlangen. Habe mein Recht auf Auskunft mit § 1686 BGB im Hinblick auf das grundrechtlich geschützte Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG und des daraus fließenden Informationsinteresses hergeleitet. Wurde erwartungsgemäß einfach beiseite gewischt. Kein Sorgerecht und kein Umgang also keine Information. Ich soll also bezahlen und weiß noch nichtmal in welcher Einrichtung der Stöpsel untergebracht ist. Geschweige denn, daß mich jemand gefragt hätte, ob ich mich kümmern möchte. Ich bin so sauer, daß ich überlege einfach jetzt das gemeinsame Sorgerecht hilfsweise das alleinige Sorgerecht zu verlangen. Kind ist 13. Die Erziehungsunfähigkeit der Mutter ist ja wohl hinreichend erwiesen. Ich fürchte allerdings gleichzeitig, daß ich mit dem Kind dann doch überfordert bin. Insbesondere weil ich beruflich praktisch jede Woche mehrere Tage unterwegs bin. Hat da jemand Erfahrungswerte?