Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#9
Wenn du das versuchst, mach es ohne Anwalt (das kostet nur Geld) und gehe gemäss §1671 Ab. 2 Nr. 2 BGB vor. Wenn du Alleinsorge hättest, heisst das nicht dass das Kind sofort zu dir zieht. Die Mutter hat ja jetzt auch Alleinaorge und das Kind wohnt nicht bei ihr...

Ich würds probieren, das ist billig, im Zuge dessen erfährst du vielleicht mehr über das Kind.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von p__ - 29-02-2024, 15:35

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste