03-03-2024, 13:06
Ja, die Sache mit den Bögen. Wenn ich bei einem Auskunftsersuchen helfe, dann mache ich das grundsätzlich formlos, also ohne Bogen. Schreibe dann frech einfach hinein, dass der im Schreiben benannte Bogen gefehlt habe und hiermit die unterhaltsrelevanten Daten formlos im Schreiben zu finden seien. Letztens gab es eine Nachfrage in einem Fall, so dass ich diese beantwortete. Dieser Nachfrage lag der Bogen bei. Die Beantwortung machte ich ebenfalls formlos und ohne Bogen. Die erneute Nachfrage kam dann ohne Erwähnung des Bogens. Auch die wurde beantwortet. Manche sehen vom Bogen ab, andere nicht. Letztlich aber, gibt es die Verpflichtung, Auskunft zu erteilen und nicht die, einen Bogen auszufüllen. Am Ende des Tages aber geht es gar nicht um den Bogen, sondern ob derjenige Auskunft gegeben hat, oder eben nicht. Das heißt, dass das Anzapfen von Dritten Regelungen unterliegt, die nichts mit dem Bogen zu tun haben, sondern eben ob Auskunft gegeben wurde oder nicht. Somit sehe ich das so, dass wenn man das JA darauf hin weist, vollständig Auskunft gegeben zu haben, es dann auch keine Auskunft von Dritten verlangen darf. Dazu habe ich zwei Links gefunden. Im ersten Link antwortet ein Anwalt, allerdings ohne Verweise, dass in diesem Falle eine Auskunftsanfrage beim Finanzamt seines Erachtens nach nicht erlaubt sei. Im zweiten Link eine Kanzlei, die Google gepachtet zu haben scheint, aber sehr ausführlich immer auf die Sachverhalte eingeht. Auch hier eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen, wobei hier das Finanzamt nicht explizit genannt wird, sondern ein Arbeitgeber.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerg...75599.html
https://www.familienrecht-ratgeber.com/d...ndamt.html (herunter scrollen zu "Datenerhebung"
Hier ein Zitat aus einem JA-Schreiben, das mir gerade vorliegt: "Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass wir von der Auskunftsberechtigung von Dritten Gebrauch machen, wenn Sie zur Auskunftserteilung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht bereit sind."
Das heißt, dass wenn Du eben dies getan hast, eine Datenerhebung bei Dritten eine unzulässige Datenerhebung wäre.
Das Du mittlerweile Kontakt zum Sohn hast, ist eine gute Sache und der einzige Weg, evtl. eine Heimkindkarriere zu verhindern. Der Weg über´s Kind eben. Trotzdem wird das JA alles versuchen, Dich aus dem Spiel zu halten und sich jedes Mal darauf stützen, dass Du kein Sorgerecht hast. In der Folge ist der gerichtliche Weg unerlässlich. Und hier würde ich auch raten - so wie p aschrieb - konkret die Alleinsorge und das alleinige ABR zu beantragen. Eine gemeinsame Sorge wäre nur neue Probleme mit der Mutter bereiten und wäre rechtlich wohl auch kaum durchsetzbar. Man würde sie mit altbekannten Gründen schlicht ablehnen. Bei der Beantragung der Alleinsorge muss anders vorgegangen werden.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerg...75599.html
https://www.familienrecht-ratgeber.com/d...ndamt.html (herunter scrollen zu "Datenerhebung"
Hier ein Zitat aus einem JA-Schreiben, das mir gerade vorliegt: "Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass wir von der Auskunftsberechtigung von Dritten Gebrauch machen, wenn Sie zur Auskunftserteilung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht bereit sind."
Das heißt, dass wenn Du eben dies getan hast, eine Datenerhebung bei Dritten eine unzulässige Datenerhebung wäre.
Das Du mittlerweile Kontakt zum Sohn hast, ist eine gute Sache und der einzige Weg, evtl. eine Heimkindkarriere zu verhindern. Der Weg über´s Kind eben. Trotzdem wird das JA alles versuchen, Dich aus dem Spiel zu halten und sich jedes Mal darauf stützen, dass Du kein Sorgerecht hast. In der Folge ist der gerichtliche Weg unerlässlich. Und hier würde ich auch raten - so wie p aschrieb - konkret die Alleinsorge und das alleinige ABR zu beantragen. Eine gemeinsame Sorge wäre nur neue Probleme mit der Mutter bereiten und wäre rechtlich wohl auch kaum durchsetzbar. Man würde sie mit altbekannten Gründen schlicht ablehnen. Bei der Beantragung der Alleinsorge muss anders vorgegangen werden.