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Hinzuverdienst während eines Studiums im Volljährigenunterhalt
#2
Ich hatte mich dazu mal grob informiert und mein Ergebnis war , dass alles was über einen Minijob hinausgeht, anzurechnen ist.
Deine Tochter hat einen Bedarf von 930 €.
Davon geht das KG ab, bleiben 680 €.
Minijob sind aktuell 538 €.
Du müsstest also so rechnen:
680 - (Einkommen Tochter - 538) = Rest-Unterhalt
Vermutlich wird da Null rauskommen.
Insofern ja, du brauchst keinen Unterhalt mehr zahlen.
Deine Tochter muss dir ihr gesamtes Einkommen offenlegen.
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RE: Hinzuverdienst während eines Studiums im Volljährigenunterhalt - von Newton - 05-03-2024, 10:59

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