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Hinzuverdienst während eines Studiums im Volljährigenunterhalt
#3
Volljährige, auch wenn sie studieren, haben einen Bedarf in Höhe der vierten Altersgruppe der Düsseldorfer Tabelle ("ab 18") wenn sie bei den Eltern oder einem Elternteil leben, also keine eigene Wohnung haben. Die Eltern können ihrerseits Kost und Logis berechnen.

Eigenes Einkommen der Volljährigen mindert ihren Bedarf. Mindestens 100 EUR bleiben anrechnungsfrei, das sind berufsbedingte Aufwendungen, die auch Studenten geltend machen können.

Bei netto 1500 € im Monat gibt es gar keine Diskussion mehr, das liegt weit ausserhalb jedes weiteren Anspruchs an die Eltern. Im Gegenteil, sie müsste was für Kost und Logis abgeben.
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RE: Hinzuverdienst während eines Studiums im Volljährigenunterhalt - von p__ - 05-03-2024, 11:52

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