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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#23
Ich würde es auch so machen, wie es p_ geschrieben hat.

Als nächstes kommt dann Verfahrensbeistand ins Boot und redet mit allen Beteiligten incl. Deinem Kind. Ich würde den Verfahrensbeistand offensiv fragen, was der empfiehlt und was er sich das wünschen würde. Dann kannst Du Deinen Antrag immer noch umstellen.

Aufpassen! Du fragst was die sich wünschen und präsentierst dann Lösungen. Kind soll bei Dir leben, also präsentierst Du Lösungen. Du sprichst von Lösungen -- nicht von Problemen! Es gibt keine Unsicherheiten -- lediglich Herausvorderungen, denen Du Dich stellst und auf die Du Dich vorbereitest.

Melde Dich in irgend eine Beratung oder Kurs an bspw. Kinder im Blick. Geh zur Caritas oder eine andere Familienberatung und hole Dir da regelmäßige Termine. Das gibt es auch als online Sitzung.

Sag dem Verfahrensbeistand, dass Du die Beratungen / Kurse parallel weiter führen wirst, damit Du bei Problemen mit dem Kind eine professionelle Beratung an Deiner Seite hast.

Dann sehen die, dass Du wirklich interessiert bist ein guter Vater zu sein und lieferst denen Argumentationspotential, um die Sorge auf Dich zu übertragen. Du machst dann quasi den Führerschein in diesen Beratungen / Kursen. Diese Beratungen / Kurse sind viel Wichtiger als dass was Du in den Antrag schreibst.

Bei den Beratungen sagst Du zu allem schön ja und amen und zeigst Dich verständnisvoll. Du solltest damit rechnen, dass der Richter den Berater anruft. Den Berater musst Du also auf Deine Seite bekommen.

Es wird dann einen Termin für die mündliche Verhandlung geben. Die Zielsetzung aller Beteiligten ist es bis zu diesem Termin eine Entscheidung für den Richter vorzubreiten. Der Richter macht dann in der mündlichen Verhandlung nur noch einen Haken dran.
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von Alles-durch - 05-03-2024, 16:56

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