18-03-2024, 13:38
Hallo, also mein Sohn will jetzt doch erst die Vaterschaft feststellen lassen, mit der Versicherung haben wir geklärt, dass das nicht unter Sorge und Unterhaltsrecht fällt und somit die Wartezeit nicht unterbricht. Müssen das dann allerdings selbst zahlen, aber auch egal jetzt. Bedenken kamen auf, weil es das erste ist, was die KM gefragt hat - ob er die Vaterschaft anerkannt habe - als er sie wg Umgang kontaktiert hat. Den sie nur in ihrem Beisein erlauben will.
Soweit ich weiss, bekommt sie ja schon seit mind 6 Wochen Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt, als Vorschuss. An anderer Stelle hab ich aber gelesen, dass Betreuungsunterhalt erst gezahlt wird, wenn die Vaterschaft feststeht ? Was ist richtig ?
Und noch eine Frage: das alles kann ja dauern, riskiert mein Sohn das Umgangsrecht, je länger das dauert ? Von einem Anwalt haben wir gehört, dass ein Gericht z.b. nach 6 Monaten keinen Umgang anerkennen will, "weil das Kind kennt den ja gar nicht."
Danke wie immer für Eure Ratschläge
Soweit ich weiss, bekommt sie ja schon seit mind 6 Wochen Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt, als Vorschuss. An anderer Stelle hab ich aber gelesen, dass Betreuungsunterhalt erst gezahlt wird, wenn die Vaterschaft feststeht ? Was ist richtig ?
Und noch eine Frage: das alles kann ja dauern, riskiert mein Sohn das Umgangsrecht, je länger das dauert ? Von einem Anwalt haben wir gehört, dass ein Gericht z.b. nach 6 Monaten keinen Umgang anerkennen will, "weil das Kind kennt den ja gar nicht."
Danke wie immer für Eure Ratschläge