20-03-2024, 11:17
(18-03-2024, 13:38)sirius83 schrieb: Soweit ich weiss, bekommt sie ja schon seit mind 6 Wochen Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt, als Vorschuss. An anderer Stelle hab ich aber gelesen, dass Betreuungsunterhalt erst gezahlt wird, wenn die Vaterschaft feststeht ? Was ist richtig ?
Der Betreuungsunterhalt wird ab Forderung berechnet. Also wenn die Vaterschaft feststeht, muss er rückwirkend ab Forderung bezahlt werden.