30-03-2024, 18:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2024, 18:49 von Zahlfunktion.)
(14-02-2024, 01:57)Prellersohn schrieb: Endlich bin ich hier — an der richtigen Stelle — habe lange Zeit gesucht.
Den Pa 170 kannst du manchen Quellen zu Folge vermeiden, indem du Mindestunterhalt bezahlst. Das Geld könntest du wohl einem RA geben, der das dann monatlich an die Kindesbesitzerin auszahlt.
Bespreche das mit dem RA aber so (wenn du das möchtest) das an diesen nicht etwa an dich zuzustellende Post rechtswirksam an dich als zugestellt geltend zugestellt werden kann, indem die Post an deinen RA zugestellt wird.
Die Kindesbesitzerin wird dann wohl Kinderheld beziehen, was schon mal den KUH Anspruch leicht mindert. Vlt. wirst du sogar nie etwas von der Dame hören. Auch das ist möglich.
Wenn du tatsächlich in der weiten Welt umher reisen möchtest, kannst du über entsprechende Internetanbieter von recht frei wählbaren Orten alle paar Monate oder Jahre per Postkarte in der Heimat melden. Schließlich ist es doch nett mal etwas von dir hören zu lassen, auch sollen die die dich suchen nicht die Hoffnung verlieren. Aber bitte immer freundlich bleiben (das ist kein Scherz). Es macht keinen Sinn den Ehrgeiz von irgend wem zu wecken, der sich das dann als Lebensaufgabe macht.
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.