30-03-2024, 18:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2024, 18:51 von Zahlfunktion.)
(30-03-2024, 18:27)p__ schrieb: 1) 1.750 EUR
2) 1.750 EUR
3) 1.750 EUR
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Ich dachte bisher das der Selbstbehalt beim Zahlvater je nach Variante 1 bis 3, nur irgend wo im Bereich von 1080 und 1400€ Netto liegt.
Kennst du da eine halbwegs belastbare Quelle für dafür das in allen drei Fällen der Freibetrag bei 1700€ Netto liegt?
Höhere Freibeträge will er wohl nicht versuchen zu erstreiten, da er lieber noch ein paar Jahre mit etwas weniger auskommt, als sich irgend welchen Auseinandersetzungen zu widmen, die ihm wohl möglich einen Herzkasper o.ä. bescheren könnten.
Sofern es relevant ist, der Zahlvater zahlt eine Miete von <=300€ warm.
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.