30-03-2024, 21:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2024, 21:39 von Zahlfunktion.)
Ich verstehe bei den Begriffen leider nur Bahnhof.
Ist es so, das wenn das Kind das Abitur in der Tasche hat, älter 18 Jahre ist, bei der Kindesbesitzerin wohnt und nun studiert, das dann der Zahlvater, auf jeden Fall mindestens einen Selbstbehalt von 1750€ Netto hat, egal ob er Angestellter, Selbständiger, Rentner, Vermieter, Zinsempfänger oder was auch immer und in welcher Kombination auch immer ist?
Sorry für die Frage aber ich verstehe das sonst nicht.
Ist es so, das wenn das Kind das Abitur in der Tasche hat, älter 18 Jahre ist, bei der Kindesbesitzerin wohnt und nun studiert, das dann der Zahlvater, auf jeden Fall mindestens einen Selbstbehalt von 1750€ Netto hat, egal ob er Angestellter, Selbständiger, Rentner, Vermieter, Zinsempfänger oder was auch immer und in welcher Kombination auch immer ist?
Sorry für die Frage aber ich verstehe das sonst nicht.
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.