30-03-2024, 21:41
Wenn du in der genannten Düsseldorfer Tabelle 2024 Buchstabe A Nr. 5 nachguckst, steht da unter "angemessener Eigenbedarf" nur ein Betrag, der nicht weiter differenziert wird: 1750 EUR. Der gilt folglich unabhängig von der Beschäftigung des Pflichtigen. Sein Einkommen wird auch gemäss DD ermittelt. Rente, Lohn, Erträge aus Kapitaleinkommen, Erträge aus Selbständigkeit, Erträge aus Vermietung etc.