30-03-2024, 21:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2024, 21:59 von Zahlfunktion.)
(30-03-2024, 21:41)p__ schrieb: Wenn du in der genannten Düsseldorfer Tabelle 2024 Buchstabe A Nr. 5 nachguckst, steht da unter "angemessener Eigenbedarf" nur ein Betrag, der nicht weiter differenziert wird: 1750 EUR. Der gilt folglich unabhängig von der Beschäftigung des Pflichtigen. Sein Einkommen wird auch gemäss DD ermittelt. Rente, Lohn, Erträge aus Kapitaleinkommen, Erträge aus Selbständigkeit, Erträge aus Vermietung etc.
Subarashi !!!:
Geil, Juhuuu, fantastisch.
Gesegnet sei der TFAQ, P__, Dino und alle Anderen
Danke !!!
Josh !!!
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.