01-04-2024, 10:53
Die Vermögensteilung, also ein Zugewinnausgleich muss schon während der Beziehung notariell abgelehnt werden, wenn man ihm entkommen will. Der Staat verordnet also sehr wohl eine Heirat, raus kommt man da nur mit einer Art notariellen Scheidungs. bzw. Nichtigkeitserklärung, frühzeitig, rechtzeitig.
Unterhalt knüpft sich aber an die Existenz von Kindern, die Ablehung der Zwangsheirat nutzt da nichts. Der ist wie der deutsche Ehegattenunterhalt mit erlittenen Nachteilen begründet oder der Betreuungsunterthalt an die blosse Existenz von Kindern.
Der letzte Schritt wäre noch ein Versorgungsausgleich, den es in Kanada auch nach Ehe gibt. Das wird dann wie in Deutschland mit dem Richtung Ehegattenunterhalt entwickelten Betreuungsunterhalt nach ein paar Jahren Jahren nachgetragen. Das wird dann "Lücken schliessen", "Vereinheitlichen", "noch vorhandene Nachteile beseitigen" zur Überschrift haben.
Normiert wird dabei immer auf das höhere, teurere, komplexere Unterhalts- und Ausgleichsniveau. Freiheit, Selbstverantwortung, weniger Juristenzwang wird immer weniger, nie mehr.
Unterhalt knüpft sich aber an die Existenz von Kindern, die Ablehung der Zwangsheirat nutzt da nichts. Der ist wie der deutsche Ehegattenunterhalt mit erlittenen Nachteilen begründet oder der Betreuungsunterthalt an die blosse Existenz von Kindern.
Der letzte Schritt wäre noch ein Versorgungsausgleich, den es in Kanada auch nach Ehe gibt. Das wird dann wie in Deutschland mit dem Richtung Ehegattenunterhalt entwickelten Betreuungsunterhalt nach ein paar Jahren Jahren nachgetragen. Das wird dann "Lücken schliessen", "Vereinheitlichen", "noch vorhandene Nachteile beseitigen" zur Überschrift haben.
Normiert wird dabei immer auf das höhere, teurere, komplexere Unterhalts- und Ausgleichsniveau. Freiheit, Selbstverantwortung, weniger Juristenzwang wird immer weniger, nie mehr.