03-04-2024, 14:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-04-2024, 15:07 von YouKnowNothingJohnSnow.)
Liebes Forum,
ich habe ein Kind, dass kurz vor der Einschulung steht und das regelmäßige Gewalt seitens der Mutter erfährt, welche dabei zwar nicht diagnostiziert aber durch auch andere aktenkundige Vorfälle auch den Ämtern als zumindest stark auffällig und aggressiv bekannt ist. Ich gehe von einer erheblichen psychischen Störung seit Kindertagen aus.
Das zuständige JA hat von der Gewalt nun Kenntnis und sich geäußert, dass eine kurzfristige Verbringung zu mir erwogen wird und dazu mich und das Kind ohne die Mutter eigeladen. Es wurde klargestellt, dass dies nur den Übergang darstellt und ich danach klagen müsste. Es wäre auch nicht die erste Inobhutnahme. Es wäre nicht das erste JA, das aus verschiedenen Gründen mir dies anbietet.
Bislang konnte ich mein Kind regelmäßig ca. 40% der Tage haben. Die Betreuung durch mich findet nicht am Ort der Mutter statt. Diese wiederum plant zur Einschulung weiter wegzuziehen. Ich plane das Kind zu mir zu nehmen.
Ich habe nun 2 konkrete Fragen:
1. Wie gut schätzt Ihr die Chancen ein, wenn das JA mich unterstützt und die Ausfälle der Mutter weit über das übliche Maß gehen? Gibt es Erfahrungen damit?
Wie lange und teuer wird ein solcher Prozess?
2. Was sollte ich für ein Perspektivgespräch mit dem JA beachten? Klare Sprache und klaren Plan und sich nicht in Details verlieren?
Ich möchte nicht, dass mein Kind in einer von Gewalt und schwereren psychischen Ausfällen sowie Angst geprägten Umfeld groß wird und sehe dazu keine Alternative zu diesem harten Vorgehen.
Ich bitte um Eure Manöverkritik.
Liebe Grüße und Danke
Nachtrag.
Das Kind ist ehelich, wir sind geschieden ohne gesonderte Entscheidung zur Sorge.
Der Titel sollte wohl besser, Chance auf alleinige Sorge bzw. auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht lauten
ich habe ein Kind, dass kurz vor der Einschulung steht und das regelmäßige Gewalt seitens der Mutter erfährt, welche dabei zwar nicht diagnostiziert aber durch auch andere aktenkundige Vorfälle auch den Ämtern als zumindest stark auffällig und aggressiv bekannt ist. Ich gehe von einer erheblichen psychischen Störung seit Kindertagen aus.
Das zuständige JA hat von der Gewalt nun Kenntnis und sich geäußert, dass eine kurzfristige Verbringung zu mir erwogen wird und dazu mich und das Kind ohne die Mutter eigeladen. Es wurde klargestellt, dass dies nur den Übergang darstellt und ich danach klagen müsste. Es wäre auch nicht die erste Inobhutnahme. Es wäre nicht das erste JA, das aus verschiedenen Gründen mir dies anbietet.
Bislang konnte ich mein Kind regelmäßig ca. 40% der Tage haben. Die Betreuung durch mich findet nicht am Ort der Mutter statt. Diese wiederum plant zur Einschulung weiter wegzuziehen. Ich plane das Kind zu mir zu nehmen.
Ich habe nun 2 konkrete Fragen:
1. Wie gut schätzt Ihr die Chancen ein, wenn das JA mich unterstützt und die Ausfälle der Mutter weit über das übliche Maß gehen? Gibt es Erfahrungen damit?
Wie lange und teuer wird ein solcher Prozess?
2. Was sollte ich für ein Perspektivgespräch mit dem JA beachten? Klare Sprache und klaren Plan und sich nicht in Details verlieren?
Ich möchte nicht, dass mein Kind in einer von Gewalt und schwereren psychischen Ausfällen sowie Angst geprägten Umfeld groß wird und sehe dazu keine Alternative zu diesem harten Vorgehen.
Ich bitte um Eure Manöverkritik.
Liebe Grüße und Danke
Nachtrag.
Das Kind ist ehelich, wir sind geschieden ohne gesonderte Entscheidung zur Sorge.
Der Titel sollte wohl besser, Chance auf alleinige Sorge bzw. auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht lauten