07-04-2024, 12:07
(07-04-2024, 11:31)netlover schrieb: befand die richterin (!) das verhalten der kindsausträgerin
ungesetzlich!
Kopfstreichler für den Vater aus der Satzbausteinkiste. Und das Kind bleibt trotzdem bei der Mutter. Denn es geht nicht um die Beurteilung von Fehlern eines Elternteils, sondern um das Kindeswohl auf Basis der tatsächlichen heutigen Verhältnisse. Und dann kommt das Geschwätz mit der Kontinuität, die immer zugunsten der Mutter interpretiert wird.
Ja, das sind verlogene Worte, aber das ist die offizielle Handlungsweise. Und ein Alleinverdienervater, der die Dame samt kleinen Kindern ziehen liess, bei dem etwas zu holen ist, der wird niemals die Kinder zurückbekommen. Er wird kostenpflichtig verlieren.