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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#42
Eine Anekdote noch. Im Abschluß führt der RA als Beweis meiner "Kindeswohlabträglichkeit" ein dann ggf. noch zu erstellendes Sachverständigengutachten ein. Was ein Gedankenkonstrukt. Ich hoffe, daß bezahlt er dann selbst ;-)
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von i-wahn - 08-04-2024, 11:02

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