08-04-2024, 11:02 
		
	
	
		Eine Anekdote noch. Im Abschluß führt der RA als Beweis meiner "Kindeswohlabträglichkeit" ein dann ggf. noch zu erstellendes Sachverständigengutachten ein. Was ein Gedankenkonstrukt. Ich hoffe, daß bezahlt er dann selbst ;-)
	
	
	
	
	

 
 

 
